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Es gelten das Impressum und die Datenschutzbestimmungen des SV Eintracht Trier 05 e.V. unter eintracht-trier.com. Die nachfolgenden Teilnahme- und Spendenbedingungen gelten ergänzend.

Teilnahme- und Spendenbedingungen der ideellen Feldpatenschaft

Die ideelle Feldpatenschaft dient der freiwilligen Unterstützung der gemeinnützigen Jugendförderung des SV Eintracht Trier 05 e.V. Die Höhe der Spende richtet sich nach der Anzahl und Lage der ausgewählten Felder. Mit Abschluss der Feldpatenschaft bestätigt der Spender, die Datenschutzbestimmungen des SV Eintracht Trier 05 e.V. zur Kenntnis genommen zu haben. Die Patenschaft begründet keinerlei Eigentums-, Besitz-, Nutzungs- oder sonstige rechtliche Ansprüche an den Feldern. Für jedes Feld kann nach Maßgabe des Vereins und vorbehaltlich der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben sowie der Vereinsgrundsätze eine Personalisierung mit Foto und/oder Text erfolgen. Die Personalisierung erfolgt ausschließlich online.

Die Feldpatenschaft läuft jeweils für eine Saison und verlängert sich automatisch um eine weitere Saison, sofern sie nicht bis zum 31.05. vor Beginn der Folgesaison gekündigt wird. Die Spende für die Folgesaison wird innerhalb der ersten zwei Wochen der neuen Saison über das bei Abschluss der Feldpatenschaft gewählte Zahlungsmittel eingezogen.

Bei Abschluss der Feldpatenschaft bis zum 31.12. ist die volle Spende für die laufende Saison zu entrichten. Bei Abschluss zwischen dem 01.01. und dem 30.06. wird für die laufende Saison die Hälfte der regulären Saisonspende erhoben.

Die Zahlungsabwicklung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Mollie B.V. Hierzu werden die für die Zahlungsabwicklung erforderlichen personenbezogenen Daten und Zahlungsdaten an Mollie übermittelt und dort verarbeitet. Es gelten ergänzend die Datenschutzbestimmungen von Mollie. Mit Auswahl der Zahlungsart bestätigt der Spender, die Datenschutzbestimmungen von Mollie zur Kenntnis genommen zu haben.

Mit Beendigung der Feldpatenschaft wird die Personalisierung innerhalb einer angemessenen Frist entfernt.

Für Spenden bis einschließlich 300 Euro gilt der Zahlungsbeleg bzw. Kontoauszug in Verbindung mit dem vom SV Eintracht Trier 05 e.V. bereitgestellten vereinfachten Zuwendungsnachweis als Spendennachweis gegenüber dem Finanzamt. Eine Zuwendungsbestätigung (Spendenbescheinigung) wird für höhere Spenden oder auf Wunsch im Rahmen der geltenden steuerrechtlichen Vorschriften ausgestellt.

Für die Zahlungsabwicklung entstehen dem Spender keine zusätzlichen unmittelbaren Kosten.